Unterstützung von Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Das Landesforum Prävention hat sich die Aufgabe gesetzt, Prävention und Gesundheitsförderung im Bundesland Sachsen-Anhalt aktiv zu unterstützen. Ausgehend von der nationalen Präventionsstrategie verfolgen wir die Vision, allen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt ein gesundes Aufwachsen, ein gesundes Leben und Arbeiten sowie Gesundheit im Alter zu ermöglichen. Sie sollen in allen Lebenswelten, in denen sie im Laufe ihres Lebens Zeit verbringen, Rahmenbedingungen vorfinden, die ihre Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe fördern. Zu den genannten Lebenswelten zählen für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere

  • des Wohnens,
  • des Lernens,
  • des Studierens,
  • der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie
  • der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports.

Konkret richten wir dabei unser Augenmerk besonders auf Kommunen, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betriebe und Pflegeeinrichtungen.

Die Umsetzung der Präventionsstrategie in Sachsen-Anhalt erfolgt maßgeblich durch die Kranken- und Pflegekassen sowie die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung. Alle genannten Sozialversicherungsträger haben ihnen gesetzlich zugewiesene Aufgaben zu erfüllen. Sie unterstützen die Verantwortlichen der Lebenswelten dabei, Strukturen aufzubauen bzw. zu stärken, die einen Beitrag zu gesundheitsförderlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen leisten. Das Engagement aller zielt darauf ab, die Gesundheitskompetenz jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers zu verbessern und sie dabei zu unterstützen, ihre persönlichen Ressourcen für ein gesundes Leben voll auszuschöpfen. Jeder Träger fokussiert sich dabei auf die Bereiche, für die er einen gesetzlichen Unterstützungs- bzw. Leistungsauftrag hat.

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten gemäß § 20a Abs. 1 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Mit den Leistungen sollen unbeschadet der Aufgaben anderer insbesondere gesundheitsförderliche Strukturen in den Lebenswelten aufgebaut und gestärkt werden. Hierzu erheben die Krankenkassen unter Beteiligung der Versicherten und der für die Lebenswelten Verantwortlichen die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale. Sie entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung gesundheitlicher Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung. Die Krankenkassen haben in Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern aufgrund ihrer Zuständigkeiten innerhalb des Landesforums eine Federführungsfunktion. So wechselt die Federführung in regelmäßigen Abständen zwischen den Krankenkassen. Gegenwärtig hat die AOK Sachsen-Anhalt die Federführung für unser Bundesland inne.

Die Pflegekassen erbringen Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte gemäß § 5 Abs. 1 elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Auch hier besteht der präventive Auftrag in der Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten sowie in der Unterstützung bei der Umsetzung in vorrangig stationären Pflegeeinrichtungen. Die Pflegekassen agieren dabei mit Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtungen.

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben gemäß § 14 Abs. 1 siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen auch den Ursachen arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren nachgehen. Dabei erbringen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger u.a. folgende Präventionsleistungen:

  • Entwicklung von Anreizsystemen (z.B. Gütesiegel, Auszeichnungen, Prämiensysteme)
  • Beratung (z.B. zur Gefährdungsbeurteilung, zu Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit)
  • Sicherung einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
  • Einsatz von Analyseinstrumenten (z.B. zur Ermittlung von Unfallursachen)
  • Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
  • Information und Kommunikation (z.B. Handlungshilfen, Messen, Fachkongresse, Kampagnen)
  • Überwachung der Einhaltung von gesundheitlichen Regelwerken
  • Angebot von Qualifizierungen (insbesondere betriebliche Akteure für Sicherheit und Gesundheit einschließlich Führungskräfte)

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erbringen gemäß § 14 Abs. 1 sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen (welche die ausgeübte Beschäftigung gefährden). Mit den Leistungen sollen

  • die Kompetenz und Motivation für eine gesundheitsbewusste Einstellung und gesundheitsförderliches Verhalten erhöht,
  • Informationen und Kompetenzen zu den Themen Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung vermittelt sowie
  • die Zusammenhänge zwischen Lebensführung und der Entstehung und/oder der Verschlimmerung von Krankheiten anschaulich und mit Bezügen auf den Lebensalltag der Versicherten vermittelt werden.

Bei den Leistungen handelt sich um verhaltenspräventive Angebote, die der/dem einzelnen Versicherten zur Verfügung gestellt werden, um die Erwerbsfähigkeit mittel- bis langfristig zu sichern.

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