Entwicklung von Bundesrahmenempfehlungen
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG) trat in seinen wesentlichen Teilen am 25.06.2016 in Kraft. Es soll die Grundlage für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungsträgern, den Ländern und den Kommunen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention schaffen. Alle genannten Akteure waren damit aufgefordert, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln, und gründeten dazu auf Bundesebene eine Arbeitsgemeinschaft - die Nationale Präventionskonferenz (NPK). Ein Ergebnis dieses Prozesses ist die Formulierung von gemeinsamen Zielen, Zielgruppen und Handlungsfeldern für Gesundheitsförderung und Prävention, die in den bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen (Bundesrahmenempfehlungen) niedergeschrieben sind.
Bundesrahmenempfehlungen (BRE)
der Nationalen Präventionskonferenz nach § 20d Abs. 3 SGB V
Abschluss einer Landesrahmenvereinbarung (LRV)
Die praktische Realisierung der Bundesrahmenempfehlungen erfolgt in den jeweiligen Bundesländern. Für die Gewährleistung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung haben die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen mit den Trägern der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung sowie dem Land Sachsen-Anhalt am 23.11.2016 die gemeinsame Landesrahmenvereinbarung (LRV) des Landes Sachsen-Anhalt abgeschlossen (beteiligte Institutionen).
In die Vorbereitung der LRV wurden die Bundesagentur für Arbeit, die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde, der Landkreistag Sachsen-Anhalt und der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt beratend einbezogen (beigetretene Institutionen).
Die LRV regelt die Zusammenarbeit und das gemeinsame Vorgehen hinsichtlich der Gesundheitsförderung und Prävention in Sachsen-Anhalt.
Landesrahmenvereinbarung Sachsen-Anhalt
Gründung des Landesforums Prävention
Zur Umsetzung der LRV wurde von den beteiligten und beigetretenen Institutionen schließlich das Landesforum Prävention gegründet. Das Landesforum agiert als Steuerungsgremium, in dem verbindliche Entscheidungen zum Erreichen der festgelegten Präventionsziele getroffen werden. Dazu trifft sich das Gremium in regelmäßigen Abständen und berät u.a. zur grundlegenden Umsetzung der LRV, Möglichkeiten der Förderung von Projekten und zur Erweiterung von Kooperationen mit Partnern der Gesundheitsförderung und Prävention. Darüber hinaus ermittelt das Landesforum konkrete Handlungsbedarfe in der Gesundheitsförderung, spricht Handlungsempfehlungen aus und überprüft die Zielerreichung der LRV.
Das Landesforum Prävention orientiert sich dabei an den übergeordneten Zielen der Bundesrahmenempfehlungen: "Gesund aufwachsen", "Gesund leben und arbeiten" und "Gesund im Alter".
Die Arbeit des Landesforums Prävention ist auch von einem breit angelegten Dialog geprägt. So werden regelmäßig Präventionskonferenzen durchgeführt, um bevorzugt mit Praktikern in Austausch über Entwicklungen in der Gesundheitsförderung und Prävention zu treten.

Abb.: Umsetzung des Präventionsgesetzes in Sachsen-Anhalt