Prävention und Gesundheitsförderung in der Praxis
Die Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung in Sachsen-Anhalt soll auch landesweite und/oder regionale Bedarfe berücksichtigen. Hier hat das Landesforum Prävention in den letzten Jahren bereits eine Reihe von Projekten initiiert bzw. unterstützt. Gleichzeitig haben die Verantwortlichen des Landesforums Wert darauf gelegt, die übergeordneten Ziele "Gesund aufwachsen", "Gesund leben und arbeiten" und "Gesund im Alter" einzubeziehen. In den genannten Bereichen finden Sie bereits konkrete Projekte können wir in unserem Bundesland in den genannten Bereichen Projekte vorhalten.
Unser Unterstützungsangebot
Das Landesforum Prävention möchte allen Trägern, die für die Lebenswelten verantwortlich sind und hier im Sinne der Gesundheitsförderung aktiv werden wollen, eine Unterstützung anbieten. Dazu haben die gesetzlichen Krankenkassen mit dem "GKV-Bündnis für Gesundheit" einen gemeinsamen Kooperationsverbund geschaffen. Das GKV-Bündnis in Sachsen-Anhalt hat ein Programmbüro eingerichtet, das u.a. folgende Aufgaben umsetzt:
- Beratung von Interessenten (insbesondere auch Kommunen) in Fragen der Planung, Durchführung und Finanzierung von Projekten,
- Förderung des Aufbaus gesundheitsförderlicher Strukturen,
- Unterstützung von Vernetzungsprozessen,
- Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte,
- Begleitung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation.
Gern berät Sie das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landesforums Prävention über verschiedene Fördermöglichkeiten:
Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit Sachsen-Anhalt
c/o AOK Sachsen-Anhalt
Eileen Franz
Lüneburger Str. 4
39106 Magdeburg
Tel.: 0391 2878-40071
eileen.franz@san.aok.de
Antragsfristen
Projektanträge können das gesamte Jahr über gestellt werden. Für die Beratung eingereichter Projektskizzen treffen sich die Mitglieder des Landesforum Prävention in regelmäßigen Abständen.
Beachten Sie dazu bitte folgende Einreichungsfristen: » 31.12.2021
Rahmenbedingungen zur Förderung von Projekten
Für die Durchführung bzw. Umsetzung von Projekten der Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten gelten grundsätzlicher Art die Rahmenbedingungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (§ 20a SGB V) und Gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 5 SGB XI).
Zusammengefasst gelten folgende Förderkriterien:
- Es gibt einen tatsächlichen Bedarf für das Projekt.
- Das Projekt bewegt sich auf Handlungsfeldern, die durch Krankenkassen förderungsfähig sind. Dazu gehören u.a.:
- Ernährung
- Bewegung
- Entspannung/Stressbewältigung
- Suchtprävention
- Gewaltprävention
- Medienkompetenz
- Resilienzstärkung (Widerstandsfähigkeit stärken)
- Den Aktivitäten liegt ein Gesamtkonzept mit Maßnahmen-, Ziel- und Finanzplanung sowie einer Evaluation zugrunde.
- Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt mit mehreren Partnern bzw. Finanzierungsverantwortlichen.
- Die Maßnahmen zielen nicht nur auf das gesundheitsförderliche Verhalten der Zielgruppe ab, sondern gestalten auch die Verhältnisse im Setting gesundheitsförderlich um (Kombination aus verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen).
- Das Projekt ist nachhaltig angelegt und schafft gesundheitsförderliche Bedingungen über die Laufzeit des Projekts hinaus.
Von der Förderung ausgeschlossen:
Der Leitfaden Prävention schließt bestimmte Vorhaben von einer Förderung durch die Krankenkassen aus. Dazu gehören:
- Isolierte Einzelmaßnahmen (ohne Gesamtkonzept)
- Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder staatliche Aufgaben
- Förderanträge, die nicht von der Einrichtung/dem Einrichtungsträger selbst gestellt werden
- Regelfinanzierung von auf Dauer angelegten Stellen, z. B. in Beratungseinrichtungen
- Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, technische Hilfsmittel
- Ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen, Informationsstände und Veranstaltungen bzw. ausschließlich mediale Kampagnen
- Projektungebundene Ausbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen
- Forschungsprojekte ohne Interventionsbezug
- Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind
- Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen
Die Einzelheiten zur Förderung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten finden Sie nachfolgend im Kapitel 4 des Leitfadens Prävention.
Leitfaden Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V
Handlungsfelder und Kriterien
inkl. Kapitel 4 "Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten" nach § 20a SGB V